Neue Relevanz von Supervision
Nun ist sie auch zwingende Voraussetzung für die Aus- und Fortbildung für Selbst-zertifizierte Mediator*innen.**
Supervision als Ressource
Supervision bietet Mediator*innen die Möglichkeit, sich selbst, ihre Arbeit in einem Konfliktfall sowie den Einfluss von Rahmenbedingungen in einem Mediationssetting systematisch zu reflektieren.
Die Supervision als Methode ist somit eine wertvolle Ressource, um Kompetenzen weiterzuentwickeln und Schwierigkeiten in der Arbeit als Mediator*innen reflektiert begegnen zu können. Durch die Reflexions- und Analysearbeit mit einem Supervisor/ einer Supervisorin können neue Blickwinkel und Sehweisen auf Mediationsfälle sowie auf das eigene mediatorische Handeln entstehen.
Zielstellungen bei einer Supervision
- Ihre Rolle in einem Mediationsfall zu finden und zu überprüfen,
- sich durch einen Erkennens-, Lern- und Verstehensprozess neue Handlungsperspektiven zu erschließen,
- Prozessgestaltung und Arbeitsbeziehungen zu optimieren, die Qualität der eigenen Vermittlungsarbeit zu reflektieren und weiterzuentwickeln,
- eigene Ressourcen zu erkennen, um sie in schwierigen Situationen und eskalierten Konflikten nutzen zu können.
Modus & Terminabsprache
Die Schule für Interkulturelle Mediatoren bietet individuelle Supervisionen für Mediator*innen gemäß der ZMediatAusbV an. Nach Auswahl eines geeigneten und verfügbaren Supervisors der Schule wird gemeinsam ein Termin per E-Mail vereinbart.
Wir bieten Supervision für (international tätige/interkulturell arbeitende) Mediator*innen per Telefon, Zoom oder Skype an, damit durch die Unabhängigkeit von Zeit und Ort eine höhere Flexibilität entsteht.
Eine Teilnahme an einer unserer Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen ist keine Voraussetzung für eine Supervision!
Teilnahmegebühr inkl. Unterlagen
** Wichtige Anmerkungen
Insgesamt müssen Mediator*innen mindestens fünf von ihnen selbst durchgeführte (Co-)Mediationen supervidieren lassen. Schon im Rahmen der Ausbildung (begleitend oder innerhalb eines Jahres nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung) ist eine Einzelsupervision erforderlich (§ 2 Abs. 5 ZMediatAusbV). Zur Fortbildung muss der zertifizierte Mediator/ die zertifizierte Mediatorin innerhalb von zwei Jahren nach Ausbildungsabschluss mindestens vier Einzelsupervisionen wahrnehmen (§ 4 Abs. 1 ZMediatAusbV).
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